Mit Inkrafttreten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) am 1. Juli 1998 ist der Bauherr verantwortlich für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Planung und Ausführung seines Bauvorhabens. Zu unseren Leistungen gehört die Koordination der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des Bauherrn nach Baustellenverordnung und RAB 30 während der Planungs- und Ausführungsphase, u.a.

• Erstellen und weiterleiten einer Vorankündigung

• Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)

• Schaffung einer Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk

• Durchführung von Sicherheitsbegehungen und erstellen von Mängelprotokollen

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