Die neue "Energieeinsparverordnung – EnEV" verpflichtet Immobilienbesitzer ab 1.07.2008 einen so genannten "Energieausweis" vorzulegen. Wir bieten Ihnen für Ihr Bauvorhaben die Erstellung eines Bedarfsausweises an. Er wird ab Oktober 2008 Pflicht für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1978 erbaut wurden und ist heute bereits unumgänglich für Neubauten und Sanierungen.