Zum Nachweis von Schäden an Gebäuden, die durch Baumaßnahmen wie z.B. Baugruben benachbarter Bauvorhaben, Kanalbaumaßnahmen oder Erschütterungen verursacht wurden, werden vor Beginn der Baumaßnahme der Bauzustand erfasst und während der Baumaßnahme sowie nach Abschluss der Bauarbeiten Veränderungen zum Nachweis der Schadensbildung dokumentiert.

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